Fragen und Antworten zu unseren Rotkreuzkursen (FAQ)

Ansprechpartner
Herr
Ferdinand Czermack
Tel: 0981/46115-25
czermack@kvansbach.brk.de
Kontaktformular
Henry-Dunant-Str. 10
91522 Ansbach
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und
12.30 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 . 12.00 Uhr

Wie wird in den Rotkreuzkursen mit dem Risiko von Infektionskrankheiten, wie z.B. dem Coronavirus, umgegangen?
Zu diesem Thema haben wir extra eine Seite eingerichtet:
Schutzmaßnahmen bei Kursen wegen Covid 19
Wie lange dauert die Ausbildung?
Unsere Rotkreuzkurse sind in Unterrichtseinheiten bzw. Unterrichtsstunden angegeben. Eine Unterrichtsstunde bzw. -einheit dauert 45 Minuten.
Die Dauer ist im jeweiligen Kurstyp angegeben. Die Aus- und Fortbildung in Erster-Hilfe, zum Beispiel, dauert 9 Unterrichtseinheiten.
Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?
In der Regel ist die ausgestellte Erste-Hilfe-Bescheinigung unbegrenzt gültig. Ausgenommen hiervon sind betriebliche Ersthelfer, bei denen der Gesetzgeber eine Erste-Hilfe-Fortbildung im Zeitraum von maximal 2 Jahren, nach erfolgter Erste-Hilfe-Ausbildung vorschreibt.
Einige Führerscheinstellen fordern ebenfalls diese Zweijahresfrist ein. Viele Berufsgruppen (Medizinische Berufe, Lehrer, usw.) sowie Bereiche aus Sport und Freizeit haben ebenfalls Fristen eingeführt. Hier müssen Sie sich bitte selbst bei den zuständigen Verantwortlichen erkundigen.
Wir empfehlen mindestens alle drei bis fünf Jahre den Rotkreuzkurs aufzufrischen.
Kann ich eine Ersatzbescheinigung erhalten?
Wenn Sie innerhalb der vergangenen vier Jahre an einem Rotkreuzkurs teilgenommen haben und eine Ersatzbescheinigung benötigen, so stellen wir Ihnen diese gerne gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € aus.
Muss ich am gesamten Lehrgang teilnehmen?
Eine Verkürzung der Ausbildung durch verspätetes Erscheinen, bzw. eine vorzeitige Beendigung ist leider nicht möglich. In diesem Fall können wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen.
Muss ich mich zu den Lehrgängen anmelden?
Ja! Eine verbindliche Anmeldung ist zu allen unseren Kursen zwingend erforderlich. Nutzen Sie bitte hierzu unser sicheres Online-Anmeldeverfahren:
Wählen Sie Ihren gewünschten Lehrgang und klicken Sie auf Anmelden! Alternativ stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Falls Sie über eine Berufsgenossenschaft abrechnen möchten, beachten Sie bitte, dass bei einigen Berufsgenossenschaften eine zusätzliche Anmeldung im Vorfeld erforderlich ist. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Hinweisen zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft am Ende dieser Seite.
Was sind Exklusive Lehrgänge / Inhouse-Schulungen?
Inhouse-Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Hierfür erklärt sich der Auftraggeber bereit, einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung zu stellen. Der Raum muss mindestens 110qm freie Fläche haben (10qm für die Lehrkraft und 10qm pro Teilnehmenden; vorerst gültig bis 15.3.2021). Es wird ein Stuhlkreis, ohne Tische für die Teilnehmenden bereitgestellt und ein Tisch mit Stuhl für die Lehrkraft. Zusätzlich soll der Auftraggeber zwei Pinnwände und eine Flipchart im Unterrichtsraum bereitstellen. Um den Raum richtig lüften zu können, müssen Fenster vorhanden sein. Weitere Details und Hygieneanforderungen werden in einem separaten Vertrag mit dem BRK-Kreisverband Ansbach festgelegt.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, stellen wir die unterzähligen Teilnehmer dem Auftraggeber in Rechnung. Ferner kann vereinbart werden, dass zusätzlich externe Teilnehmer mit aufgenommen werden. Geschieht dies mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, trägt das Risiko der unterzähligen Teilnehmer das BRK. Die beschriebenen Stornogebühren bleiben weiterhin gültig! Die maximale Teilnehmerzahl darf prinzipiell 15 Personen nicht übersteigen.
Weitere Informationen finden hier:
- FBEH-100 „Handlungshilfe für Unternehmen - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie“
- FBEH-101 „Handlungshilfe für Ersthelfende - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie“
- FBEH-102 „Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie“
Wie kann ich einen Exklusivlehrgang bzw. eine Inhouse-Schulung buchen?
Sie können sich als Firma, Verein oder sonstige Einrichtung auf unserer Homepage unter Exklusivtermin buchen ganz einfach Ihren Wunschtermin organisieren. Anschließend erhalten Sie i.d.R. binnen einer Woche per Email Ihre Bestätigung.
Wie kann ich die Kursgebühr bezahlen?
Grundsätzlich können Sie die Kursgebühren bar zu Beginn des Kurses bei unserer Lehrkraft bezahlen. Bitte bringen Sie den Geldbetrag möglichst passend mit.
Alternativ ist auch eine Überweisung bis 8 Tage vor dem Kurs möglich. Die Überweisung richten Sie bitte an:
BRK Kreisverband Ansbach
IBAN: DE10 7655 0000 0000 2421 31
BIC: BYLADEM1ANS
Verwendungszweck: "Rotkreuzkurs" und [Kursnummer] und [Name und Vorname der teilnehmenden Person]
ACHTUNG: Bitte achten Sie auf die korrekten Daten im Verwendungszweck, da wir die Überweisung ansonsten nicht zuordnen können.
Bringen Sie bitte zur Sicherheit einen Überweisungsnachweis in den Kurs zur Vorlage mit.
Im Rahmen der Onlineanmeldung können Sie auch per PayPal bezahlen. Hierbei sind unsere Kursgebühren i.d.R. günstiger
Es unterscheidet sich zwischen öffentlichen Kursen von Privatteilnehmern die in bar oder mit Pay-Pal bezahlen können. Tritt als Kostenträger eine Firma auf, bzw. ist die Abrechnung für eine Firma mit der Berufsgenossenschaft nicht möglich, werden die Teilnahmegebühren der entsendenden Firma bzw. Einrichtung in Rechnung gestellt. Exklusivkurse von Firmen/Vereinen & Einrichtungen können den Kurs per Rechnung bezahlen oder mit der Berufsgenossenschaft abrechnen lassen.
Beachten Sie unsere Hinweise zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft am Ende dieser Seite.
Muss ich mit Stornogebühren rechnen?
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt und vom BRK in gleicher Form bestätigt. Bei Stornierungen bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis 5 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Die volle Teilnahmegebühr wird erhoben bei späterer Stornierung oder (unentschuldigtem) Fernbleiben. In besonders schwerem Fall wie bei einer schweren, akuten Erkrankung, Unfall oder Todesfall sehen wir von einer Stornogebühr ab. Für die Einzelfallprüfung behalten wir uns jedoch vor, einen Nachweis (z.B. Attest) anzufordern. Die Forderung der Stornogebühr richtet sich an den Lehrgangsteilnehmer, bzw. den Auftraggeber. Die Stornogebühr entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der an dem Kurs teilnimmt. Der Ersatzteilnehmer kann ohne vorherige Anmeldung teilnehmen und unterrichtet vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsleitung darüber.
Muss ich bei PayPal etwas Besonderes beachten?
Aktuell können Sie bei der Onlineanmeldung auswählen, über PayPal zu bezahlen. Dabei sind i.d.R. die Gebühren etwas günstiger. Es ist zu beachten, dass wir die Gebühren bei Nichtteilnahme nicht zurückerstatten. Eine Rückzahlung der Gebühren ist nur in folgenden Fällen möglich: Ordentliche, schriftliche Abmeldung vom Lehrgang bis zum 21. Kalendertag vor Kursbeginn. (postalisch, per Fax oder an rotkreuzkurs@kvansbach.brk.de) Im Krankheitsfall mit ärztlichem Attest. Im Sonderfall nach Einzelfallprüfung.
Wenn Kurse wegen Corona abgesagt werden, bekomme ich meine bereits über PayPal gezahlten Gebühren zurück?
Ja, selbstverständlich. Allerdings kann es ein paar Tage dauern, bis die Gebühren zurückerstattet werden.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung mit.
Betriebliche Ersthelfer bringen bitte, das vom Arbeitgeber unterschriebene und gestempelte BG-Formular (Anmeldung und Teilnahmebestätigung für Erste-Hilfe) direkt zum Lehrgang mit. Dieses steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.
Wo kann ich parken?
Spezielle Informationen über unsere Kursorte erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Anmeldung.
Welche Kleidung ist ideal?
Nachdem ein Großteil des Lehrgangs aus praktischen Übungen besteht, tragen Sie bitte leichte und bequeme Kleidung, sowie rutschfestes Schuhwerk.
Gibt es Pausen während des Kurses?
Die Ausbildung wird regelmäßig durch kurze Pausen unterbrochen, sowie eine Mittagspause von ca. 30 Minuten.
Gibt es eine Kursverpflegung?
Zur Pausenverpflegung stehen an unseren öffentlichen Kursstandorten unterschiedliche Heiß- und Kaltgetränke, sowie Süßigkeiten und kleine Snacks zu günstigen Preisen an unseren Verpflegungsautomaten zur Verfügung. Spezielle Informationen über unsere Kursorte erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Anmeldung.
Eine vollwertige Mittagsverpflegung können wir leider nicht anbieten. Bitte bringen Sie alles Nötige mit, damit Sie sich für die Dauer des Lehrgangs selbst versorgen können.
Kann ich meine Kinder / Babys zum Kurs mitbringen?
Leider haben wir im Rotkreuzkurs keine Möglichkeit eine Kinderbetreuung anzubieten. Für Ihr Problem haben wir vollstes Verständnis, allerdings mussten wir die Erfahrung machen, dass mit Kindern im Kurs der reguläre Kursablauf zu sehr gestört wird. Aus Rücksicht auf andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist es leider nicht möglich, die Kinder mitzubringen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Was passiert, wenn ein Kurs durch das BRK abgesagt wird?
Das BRK kann bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn den angebotenen Kurs ohne Angabe von Gründen absagen. Bis 3 Kalendertage vorher kann eine Absage durch das BRK wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgen. Eine kurzfristige Absage durch das BRK erfolgt bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Feuer, Hochwasser, Gebäudeschäden, etc.), ebenso bei kurzfristiger Erkrankung der Lehrgangsleitung, sofern es nicht gelingt, die Lehrgangsleitung zu ersetzen. Ansprüche gegen das BRK sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ersatztermine werden im Internet veröffentlicht oder mit dem Auftraggeber vereinbart.
Raucher/Nichtraucherschutz
Das BRK als eine Gesundheitsorganisation ist eine Nichtrauchereinrichtung. Rauchern steht im Außenbereich eine „Raucherinsel“ zur Verfügung.
Was passiert mit meinen Daten?
Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
Wer übernimmt Haftung für meine Wertgegenstände/ Garderobe?
Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmers bei Beschädigung während der Veranstaltung. Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter beschränkt.