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Fragen und Antworten zu unseren Rotkreuzkursen (FAQ)

Bildungszentrum

Tel: 0981/46115-25
rotkreuzkurs@kvansbach.brk.de

Henry-Dunant-Str. 10
91522 Ansbach

Die BRK-Defi-App als Download

(aktuell nur für iOS verfügbar)

Wie lange dauert die Ausbildung?

Unsere Rotkreuzkurse sind in Unterrichtseinheiten bzw. Unterrichtsstunden angegeben. Eine Unterrichtsstunde bzw. -einheit dauert 45 Minuten.
Die Dauer ist im jeweiligen Kurstyp angegeben. Die Aus- und Fortbildung in Erster-Hilfe, zum Beispiel, dauert 9 Unterrichtseinheiten.

Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?
In der Regel ist die ausgestellte Erste-Hilfe-Bescheinigung unbegrenzt gültig. Ausgenommen hiervon sind betriebliche Ersthelfer, bei denen der Gesetzgeber eine Erste-Hilfe-Fortbildung im Zeitraum von maximal 2 Jahren, nach erfolgter Erste-Hilfe-Ausbildung vorschreibt.
Einige Führerscheinstellen fordern ebenfalls diese Zweijahresfrist ein. Viele Berufsgruppen (Medizinische Berufe, Lehrer, usw.) sowie Bereiche aus Sport und Freizeit haben ebenfalls Fristen eingeführt. Hier müssen Sie sich bitte selbst bei den zuständigen Verantwortlichen erkundigen.
Wir empfehlen mindestens alle drei bis fünf Jahre den Rotkreuzkurs aufzufrischen.

Kann ich eine Ersatzbescheinigung erhalten?
Wenn Sie innerhalb der vergangenen vier Jahre an einem Rotkreuzkurs teilgenommen haben und eine Ersatzbescheinigung benötigen, so stellen wir Ihnen diese gerne gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € aus.

Muss ich am gesamten Lehrgang teilnehmen?
Eine Verkürzung der Ausbildung durch verspätetes Erscheinen, bzw. eine vorzeitige Beendigung ist leider nicht möglich. In diesem Fall können wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen.

Muss ich mich zu den Lehrgängen anmelden?
Ja! Eine verbindliche Anmeldung ist zu allen unseren Kursen zwingend erforderlich. Nutzen Sie bitte hierzu unser sicheres Online-Anmeldeverfahren:
Wählen Sie Ihren gewünschten Lehrgang und klicken Sie auf Anmelden! Alternativ stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Falls Sie über eine Berufsgenossenschaft abrechnen möchten, beachten Sie bitte, dass bei einigen Berufsgenossenschaften eine zusätzliche Anmeldung im Vorfeld erforderlich ist. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Hinweisen zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft am Ende dieser Seite.

Was sind Exklusive Lehrgänge / Inhouse-Schulungen?
Inhouse-Schulungen werden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen durchgeführt. Hierfür erklärt sich der Auftraggeber bereit, einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung zu stellen. Der Raum soll mindestens 50qm freie Fläche haben. Es wird ein Stuhlkreis, ohne Tische für die Teilnehmenden bereitgestellt und ein Tisch mit Stuhl für die Lehrkraft. Zusätzlich soll der Auftraggeber zwei Pinnwände und eine Flipchart im Unterrichtsraum bereitstellen. Um den Raum richtig lüften zu können, müssen Fenster vorhanden sein. Weitere Details und Hygieneanforderungen werden in einem separaten Vertrag mit dem BRK-Kreisverband Ansbach festgelegt.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, werden die unterzähligen Personen dem Auftraggeber zum Regulärpreis in Rechnung gestellt. Ferner kann vereinbart werden, dass zusätzlich externe Teilnehmende mit aufgenommen werden. Geschieht dies mindestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn, trägt das Risiko der unterzähligen personen das BRK. Die beschriebenen Stornogebühren bleiben weiterhin gültig! Die maximale Teilnehmerzahl darf prinzipiell 20 Personen nicht übersteigen.

Wie kann ich einen Exklusivlehrgang bzw. eine Inhouse-Schulung buchen?
Sie können sich als Firma, Verein oder sonstige Einrichtung auf unserer Homepage unter Exklusivtermin buchen ganz einfach Ihren Wunschtermin organisieren. Anschließend erhalten Sie i.d.R. binnen zwei Wochen per Email Ihre Bestätigung.

Wie kann ich die Kursgebühr bezahlen?
Die ausgewiesene Teilnahmegebühr für Privatpersonen wird spätestens am dritten Tag nach Anmeldung fällig und ist im Voraus zu entrichten. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Bei der Online-Anmeldung über PayPal, SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkarte oder bei telefonischer Anmeldung als Überweisung an:
BRK Kreisverband Ansbach
IBAN:    DE10 7655 0000 0000 2421 31
BIC:      BYLADEM1ANS
Verwendungszweck: "Rotkreuzkurs" und [Kursnummer] und [Name und Vorname der teilnehmenden Person]
ACHTUNG: Bitte achten Sie auf die korrekten Daten im Verwendungszweck, da wir die Überweisung ansonsten nicht zuordnen können.
Bringen Sie bitte zur Sicherheit einen Überweisungsnachweis in den Kurs zur Vorlage mit.
Tritt als Kostenträger eine Firma auf, bzw. ist die Abrechnung für eine Firma mit der Berufsgenossenschaft nicht möglich, werden die Teilnahmegebühren der entsendenden Firma bzw. Einrichtung in Rechnung gestellt. Exklusivkurse von Firmen/Vereinen & Einrichtungen können den Kurs per Rechnung bezahlen oder mit der Berufsgenossenschaft abrechnen lassen.
Beachten Sie unsere Hinweise zur Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft am Ende dieser Seite.
Eine nachträgliche Änderung der Bezahlweise, z.B. durch Nachreichen des BG-Abrechnungsformulars, ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € möglich, die dem Aufraggebenden berechnet werden.

Muss ich mit Stornogebühren rechnen?
Stornierungen werden grundsätzlich nur schriftlich anerkannt und vom BRK in gleicher Form bestätigt. Bei Stornierungen bis 21 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis 8 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Die volle Teilnahmegebühr wird erhoben bei späterer Stornierung oder unentschuldigtem Fernbleiben. In besonders schwerem Fall, wie bei einer schweren, akuten Erkrankung, Unfall oder Todesfall sehen wir von einer Stornogebühr ab. Für die Einzelfallprüfung behalten wir uns jedoch vor, einen Nachweis (z.B. Attest) anzufordern. Die Forderung der Stornogebühr richtet sich an den Lehrgangsteilnehmenden, bzw. den Auftraggeber. Die Stornogebühr entfällt, wenn eine Ersatztperson benannt wird, die an dem Kurs teilnimmt. Die Ersatzperson kann ohne vorherige Anmeldung teilnehmen und unterrichtet vor Lehrgangsbeginn die Lehrgangsleitung darüber. 

Muss ich bei PayPal etwas Besonderes beachten?

Bei der Onlineanmeldung müssen Sie im voraus bezahlen. Hierzu nutzen wir die Dienste von PayPal. Es ist möglich auch ohne ein eigenes PayPal-Konto per Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren zu bezahlen. Bei Nichtteilnahme werden Gebühren nicht zurückerstattet. Eine Rückzahlung der Gebühren ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Ordentliche, schriftliche Abmeldung vom Lehrgang bis zum 21. Kalendertag vor Kursbeginn. (postalisch, per Fax oder an rotkreuzkurs@kvansbach.brk.de)
  • Im Krankheitsfall mit ärztlichem Attest.
  • Im Sonderfall nach Einzelfallprüfung.

Bekomme ich meine bereits über gezahlten Gebühren zurück, wenn Kurse seitens des BRK abgesagt werden müssen?
Ja, selbstverständlich. Allerdings kann es ein paar Tage dauern, bis die Gebühren zurückerstattet werden. Vorher werden wir mit Ihnen in Kontakt treten, um Ihnen einen Ersatztermin anbieten zu können.

Was passiert, wenn ein Kurs durch das BRK abgesagt wird?
Das BRK kann bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn den angebotenen Kurs ohne Angabe von Gründen absagen. Bis 3 Kalendertage vorher kann eine Absage durch das BRK wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgen. Eine kurzfristige Absage durch das BRK erfolgt bei höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Feuer, Hochwasser, Gebäudeschäden, etc.), ebenso bei kurzfristiger Erkrankung der Lehrgangsleitung, sofern es nicht gelingt, die Lehrgangsleitung zu ersetzen. Ansprüche gegen das BRK sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ersatztermine werden im Internet veröffentlicht oder mit dem Auftraggeber vereinbart.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis zur Identitätsprüfung mit.
Betriebliche Ersthelfende bringen bitte, das vom Arbeitgeber unterschriebene und gestempelte BG-Formular (Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende) direkt zum Lehrgang mit. Dieses steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.

Wo kann ich parken?
Spezielle Informationen über unsere Kursorte erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Anmeldung.

Welche Kleidung ist ideal?
Nachdem ein Großteil des Lehrgangs aus praktischen Übungen besteht, tragen Sie bitte leichte und bequeme Kleidung, sowie rutschfestes Schuhwerk.

Gibt es Pausen während des Kurses?
Die Ausbildung wird regelmäßig durch kurze Pausen unterbrochen, sowie eine Mittagspause von ca. 30 Minuten.

Gibt es eine Kursverpflegung?
Zur Pausenverpflegung stehen an unseren öffentlichen Kursstandorten unterschiedliche Heiß- und Kaltgetränke, sowie Süßigkeiten und kleine Snacks zu günstigen Preisen an unseren Verpflegungsautomaten zur Verfügung. Spezielle Informationen über unsere Kursorte erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Anmeldung.
Eine vollwertige Mittagsverpflegung können wir leider nicht anbieten. Bitte bringen Sie alles Nötige mit, damit Sie sich für die Dauer des Lehrgangs selbst versorgen können.

Kann ich meine Kinder / Babys zum Kurs mitbringen?
Leider haben wir im Rotkreuzkurs keine Möglichkeit eine Kinderbetreuung anzubieten. Für Ihren Wunsch haben wir vollstes Verständnis, allerdings mussten wir die Erfahrung machen, dass mit Kindern im Kurs der reguläre Kursablauf zu sehr gestört wird. Aus Rücksicht auf andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist es leider nicht möglich, die Kinder mitzubringen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Raucher/Nichtraucherschutz
Das BRK als eine Gesundheitsorganisation ist eine Nichtrauchereinrichtung. Rauchern steht im Außenbereich eine „Raucherinsel“ zur Verfügung.

Was passiert mit meinen Daten?
Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.

Wer übernimmt Haftung für meine Wertgegenstände/ Garderobe?
Das BRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Teilnehmers bei Beschädigung während der Veranstaltung. Das BRK übernimmt keine Haftung bei Personenschäden, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Übungsanleitungen stehen. Die Haftung des BRK ist auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seiner Mitarbeitenden beschränkt.

 

  • Abrechnungshinweise der Berufsgenossenschaften

    Grundsätzlich wird die Kursgebühr für die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Der Kreisverband Ansbach ist eine ermächtigte Ausbildungsstelle der Berufsgenossenschaften und damit berechtigt die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft durchzuführen. Bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben wir die Kennziffer 3.0241

    Um die Kursgebühren abrechnen zu können beachten Sie bitte die folgenden Abrechnungshinweise Ihrer Berufsgenossenschaft:

  • Allgemeines Abrechnungsverfahren

    Dieses Verfahren gilt für folgende Berufsgenossenschaften:

    • Rohstoffe und chemische Industrie (BGRCI)
    • Energie-, Textil-, Elektro und Medienerzeugnisse (BGETEM)
    • Holz und Metall (BGHM)
    • Bauwirtschaft (BGBau)
    • Handel- und Warendistribution (BGHW)
    • Verwaltung (VBG)
    •  Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BGVerkehr)
    • Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Bei den oben genannten Berufsgenossenschaften ist die Abrechnung über das allgemeine BG-Formular („Abrechnungsformular für die Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende“ des DGUV) durchzuführen. Dieses Formular erhalten Sie automatisch nach Ihrer Anmeldung an die E-Mailadresse, die unter den Firmenkontaktdaten angegeben ist.

    Beim Ausfüllen des Formulars muss darauf geachtet werden, dass alle Unterschriften und der Stempel zur Abrechnung im Original vorliegen. Ausgefüllt werden von Ihnen die oberen zwei Drittel. Wichtige Angaben sind die Nummer der Berufsgenossenschaft, die zuständige Berufsgenossenschaft, die korrekte Firmenanschrift, Stempel und Unterschrift der Geschäftsführung oder eines Zeichnungsberechtigten. 

    Dieses Formular nehmen Sie bitte im Original und vollständig ausgefüllt direkt zum Kurs mit und übergeben es an die Lehrgangsleitung. Wir übernehmen die Abrechnung für Sie.

  • Kommunale Unfallversicherung und Bayerische Landesunfallkasse

    Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme muss zwingend vor Teilnahme am Kurs gestellt werden. Informationen zur Beantragung, finden Sie unter 

    Internet: https://kuvb.de/praevention/erste-hilfe

    Antragsformulare

    Betriebe, Unternehmen, Dienststellen und weiterführende Schulen (ohne Grundschulen)
    Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung 2024

    Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (ohne weiterführende Schulen)
    Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen 2024

     

    Die Kostenübernahme muss spätestens am Kurstag bei uns vorliegen. Ansonsten kann die Abrechnung nicht sichergestellt werden und die Kosten werden dem Betrieb in Rechnung gestellt.

  • Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe

    Sollten Sie bei der BGN versichert sein, müssen Sie ein personalisiertes Abrechnungsformular beantragen. Die Beantragung muss zwingend vor Teilnahme am Kurs stattfinden:

    Die Mitgliedsunternehmen können das neue Anmeldeformular nur bei der BGN anfordern:

    Internet: www.bgn.de

    Telefon: 0621 4456-3222

    Sollte am Kurstag kein personalisiertes Abrechnungsformular vorgelegt werden können, wird die ausgewiesene Teilnehmergebühr der entsendenden Firma in Rechnung gestellt.

    Nach Ihrer Onlineanmeldung in unserem Kurs erhalten Sie kein BG-Formular als E-Mail-Anhang!

  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

     

    Auch die BGW hat ein eigenes Abrechnungsverfahren implementiert. Seit 01.11.2017 muss die Kostenübernahme beantragt werden. Nähere Informationen zum komfortablen Online-Abrechnungsverfahren finden Sie unter 

    Internet: www.bgw-online.de

    Direkt zum Online-Verfahren Erste Hilfe

    Wichtige Hinweise:
    Ihre Pflicht
    : Nutzen Sie das Online-Verfahren, um jemanden zur Schulung anzumelden.
    Ihr Vorteil: Sie erhalten eine Liste der Teilnehmenden zum Ausdrucken.
    Kostenübernahmebestätigung: Die Liste ist die Bestätigung für die Kostenübernahme durch die BGW zur Vorlage bei der Ausbildungsstelle.
    Bitte beachten Sie: handschriftlich nachträglich eingefügte Personen können nicht über die BGW abgerechnet werden, da für diese keine Online-Kostenübernahmebestätigung vorliegt.


    Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme spätestens am Kurstag bei uns vorliegen muss. Bei Teilnehmern mit fehlender Kostenübernahme, wird die ausgewiesene Teilnehmergebühr der entsendenden Firma in Rechnung gestellt.

    Nach Ihrer Onlineanmeldung in unserem Kurs erhalten Sie kein BG-Formular als E-Mail-Anhang!

  • Unfallkasse Bund und Bahn

    Ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme muss zwingend vor Teilnahme am Kurs gestellt werden.

    Informationen zur Beantragung finden Sie unter: https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/

    Die Unfallkasse Bund und Bahn ist Unfallversicherungsträger für Tarifbeschäftigte sowie Auszubildende

    • der Bundesverwaltung
    • der DB AG
    • des Bundeseisenbahnvermögens
    • der Bundesagentur für Arbeit, mit ihren regionalen Agenturen
    • der übernommenen Unternehmen (z. B. politische Stiftungen, Institute)
    • der ausländischen Streitkräfte in Deutschland (USA, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Kanada, Niederlande und NATO-Hauptquartiere)
    • Ehren- und Hauptamtliche der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
    • Ehren- und Hauptamtliche in bestimmten Bereichen des Deutschen Roten Kreuzes

    Die Kostenübernahme muss spätestens am Kurstag bei uns vorliegen. Diese ist i.d.R. eine Fax oder eine E-Mail der Unfallkasse mit einem ausgewiesenen Kontingent an Teilnehmenden, die der beantragenden Stelle gewährt werden. Sollten Sie z.B. 18 Teilnehmende genehmigt bekommen haben und die Teilnehmenden auf mehrere unserer Kurse verteilen, bitten wir darum, die Übernahmeerklärung mehrmals auszudrucken und pro Kurs Ihren Teilnehmenden ein Exemplar mitzugeben. Liegt die Kostenübernahme nicht rechtzeitig uns vor, kann die Abrechnung nicht sichergestellt werden und die Kosten werden dem Betrieb in Rechnung gestellt.