Am 23. Juni 2019 veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in der
Bekanntmachung Az. V.8/BS4402.44/41/2 neue Richtlinien zur Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe. Im Punkt 1.3 stehen die Empfehlungen zur Kompetenzentwicklung im Bereich Wiederbelebung an weiterführenden Schulen. Damit kann in Bayern die Laienreanimation als Erste-Hilfe-Maßnahme zur Selbstverständlichkeit werden. Das Rote Kreuz Ansbach bietet die entsprechenden Lehrerfortbildungen für Sie an.
Am 6. Juni 2014 befürwortete die 395. Sitzung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz in Düsseldorf die Einführung von Unterrichtseinheiten zum Thema Reanimation im Umfang von einer Doppelstunde pro Jahr ab Jahrgangsstufe sieben. Der Schulausschuss als Fachorgan der Kultusministerkonferenz empfiehlt in seinem Beschluss, Lehrkräfte so zu schulen, dass diese den Unterricht selbst durchführen können und die Schulen somit selbständig Wiederbelebungstrainings in den Unterricht integrieren können. Dieser Beschluss markiert eine Zeitenwende:
Reanimationsunterricht in Schulen kann nun deutschlandweit Realität werden. Wenn Menschen als Kinder lernen, die Maßnahmen der Wiederbelebung zu beherrschen, wird langfristig der Anteil an geschulten Personen der Gesellschaft steigen, die im Notfall bereit und Willens sind, effektiv zu helfen. Erfolgreiche Projekte u.a. in Skandinavien zeigen, dass die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern auch deshalb als sinnvolle Möglichkeit, die Quoten der Laienreanimation zu erhöhen, weil Schüler über Jahre wiederholt und sinnvoll aufbauend instruiert werden können. Zudem ist es wissenschaftlich gut belegt, dass Kinder vor der Pubertät geringere Hemmungen gegenüber der Anwendung von Erster Hilfe aufweisen.