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Lehrgang Corona-Schnelltestung

Bildungszentrum

Tel: 0981/46115-25
rotkreuzkurs@kvansbach.brk.de

Henry-Dunant-Str. 10
91522 Ansbach

Die BRK-Defi-App als Download

(aktuell nur für iOS verfügbar)

Sie möchten die Mitarbeitenden Ihres Unternehmens oder Ihrer Einrichtung regelmäßig auf Corona testen? Oder möchten Sie Ihre Kunden und Patienten einem Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht unterziehen? Dann benötigen Sie geschultes Personal. Informationen zu den Selbsttests finden Sie hier:
Selbsttest durchführen

Wir bieten die Möglichkeit der Schulung für "PoC-Antigen-Schnelltester":

„Point-of-Care-Antigen-Schnelltestungen“ auf das Corona-Virus

Die Einweisung erfolgt durch qualifiziertes und ärztlich eingewiesenes Personal. Zusätzlich sind unsere Lehrkräfte selbst regelmäßig in Testzentren im Einsatz.

Die komplette persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Test-Kits für Einweisung werden von uns zur Verfügung gestellt. Medizinische Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht erforderlich.

Teilnehmer: max. 12 Personen

Schulungsdauer: ca. 135 Minuten

Preis pro Person: 52,00 €

Während der Schulung selbst absolvieren die Teilnehmenden selbst ebenfalls einen PoC-Antigen-Schnelltest. Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.

Lehrgangsinhalt:

  • Was ist der PoC-Antigen-Schnelltest?
  • Anatomische Hintergründe (Nasen-Mund-Rachenraum)
  • Hygienemaßnahmen - Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Testvarianten und wichtige Gebrauchsinformationen
  • Benötigtes Material
  • Nasopharyngealer Abstrich
  • Antigen Schnelltest in 5 Schritten
  • Praktische Übungen (PSA an- und entkleiden / gegenseitige Testdurchführung)
  • Möglicher Ablauf bei einer Testung / Dokumentation

Zur Vorbereitung:

 

Die Teilnehmenden erhalten zur Vorbereitung folgende YouToube-Linksammlung:

 

Häufige Fragen die uns immer wieder erreicht haben. Hier die Antwort:

 

Wie und wo kann das Material beschafft werden?
Natürlich dürfen wir keine Werbung für Medizinproduktehändler machen. Alle Hygieneartikel erhalten Sie bei vielerlei Unternehmen. Stöbern Sie einfach mal im Internet. Bei den Schnelltests ist es anders. Diese erhalten Sie i.d.R. bei Apotheken. Mit unserem Zertifikat zeigen Sie, dass Sie geschulte Person sind und sollten die Tests verkauft bekommen. Welche Tests in Deutschland zugelassen sind, sehen Sie in der Liste der Antigentests (bfarm.de).

Wer ist rechtlich verantwortlich bei der Testdurchführung?
Als Rotes Kreuz bieten wir unseren Teilnehmenden eine gute und ausführliche Schulung. Letztendlich ist jedoch, wie z.B. bei einer Ersten Hilfe Leistung durch betrieblich Ersthelfende die durchführende Person bzw. der Betrieb verantwortlich. Wir empfehlen daher zusätzlich zu unserem Seminar die enge Abstimmung mit dem Betriebsarzt des Unternehmens zu suchen.

Um offizielle Bürgertests durchführen zu können, benötigen Sie eine Beauftragung Ihres zuständigen Gesundheitsamtes. Unser Lehrgang ist sicher eine gute Grundlage für eine Beauftragung. Die tatsächlichen Vorgaben müssen Sie jedoch auf den Seiten der Behörden recherchieren. Anschließend müssen Sie die Beauftragung beantragen.

Wer darf Testnachweise (Zertifikate) ausstellen?
Die geschulte Person kann zum einen im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes als „Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt“ gelten und damit Mitarbeiter testen oder deren Selbsttests beaufsichtigen und in diesem Zusammenhang Testnachweise ausstellen.

Weiterhin kann die geschulte Person bei einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV (öffentliche Testzentren, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen) Testungen vornehmen und in diesem Zusammenhang Testnachweise ausstellen. Leistungserbringer im Sinne des § 6 Abs. 1 TestV sind jedoch nur die dort genannten Gruppen. Weitere Leistungserbringer im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV, die nicht unter § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 TestV fallen, bedürfen hierzu einer Beauftragung durch das örtliche Gesundheitsamt.

MERKE: ohne Beauftragung durch das Gesundheitsamt dürfen nur Testnachweise im Rahmen einer betrieblichen Testung an Mitarbeitendende des Unternehmens ausgestellt werden. Testnachweise dürfen nicht für zuhause im privaten Bereich oder für Kunden ausgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie bei den Fagen und Antworten des Bundesgesundheitsministeriums.

Welche Informationen muss ein Testzertifikat enthalten? (Empfehlung)
Firmen und Betriebe die Tests für Mitarbeitende durchführen, könnenZertifikate ausstellen, die auch z.B. zum Einkaufen verwendet werden dürfen. Dafür müssen sie aber vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (Örtliches Gesundheitsamt) beauftragt sein, die sogenannten Bürgertests durchzuführen. Was ein Zertifikat genau enthalten muss, wird vom Gesundheitsamt mitgeteilt. Eine grobe Übersicht haben wir hier zusammengestellt:

 

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten einen Exklusivtermin vereinbaren?

...dann sprechen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular "Anforderung Rotkreuzkurs Exklusiv"

Datenschutzinformationen des BRK-Bildungszentrums

Bevor Sie sich im Bildungszentrum zu einem Lehrgangstermin anmelden, beachten Sie bitte unsere Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung.

Öffentliche Termine

Aktuell werden keine Veranstaltungen dieses Typs für die Online-Anmeldung angeboten.